Wissenschaftler fordert sachlichere Diskussion über Internetsperren gegen Kinderpornographie
Dresden - Der Wissenschaftler kritisierte Aussagen, dass die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährden würde.
Für eine Versachlichung in der Diskussion um Sperren für Internetseiten mit Kinderpornographie hat sich der Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI), Prof. Christoph Meinel, ausgesprochen. Zwar hätten praktisch alle technischen Verfahren zur Sperrung solcher Internetseiten Schwachstellen, doch werde zumindest die Schwelle für den Zugang deutlich erhöht, sagte der Professor für Internet-Technologien und -Systeme in einer Stellungnahme.
“Interessanterweise hat bei gedruckten Medien die Öffentlichkeit längst akzeptiert, dass Strafbares dort nicht veröffentlicht werden darf und versteht das nicht als Angriff auf die Meinungsfreiheit. Wir müssen lernen, dass dies auch für das noch sehr junge Medium Internet zu gelten hat”, betonte Meinel.
Der Wissenschaftler kritisierte Aussagen, dass die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährde. Solche, die dies behaupteten, schürten gleichzeitig “irrationale Ängste”, dass Websperren Stück für Stück auf weitere Inhalte im Internet ausgedehnt würden. Aber auch im Printmedienbereich sei es lange akzeptiert, dass es ein legitimes Recht der Gesellschaft ist, sich gegen die Veröffentlichung solcher Inhalte zu wehren, deren Besitz, Nutzung oder Verbreitung gesetzlich verboten ist, sagte Meinel.
Leider übersieht der Herr Wissenschaftler, das es solche begehrlichkeiten bereits gibt. So versucht man derzeit Glücksspielseiten mit einzubeziehen. Und die großen Verlage versuchen bei Urheberrechssverletzungen eine sofortige Sperrung von Internetseiten durchzusetzen. Auf dem Kölner Forum Medienrecht haben Vertreter des Buchhandels und der hessischen Landesregierung Access-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspiel-Anbieter gefordert. Und all das soll ohne einen Richterlichen Beschluss gemacht werden. Außerdem läuft die Verbreitung über Server in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. Es wäre es ein Leichtes, diese abzuschalten, anstatt eine unwirksame Sperre zu erzwingen.






Professor Meinel mag in auf seinem Fachgebiet hohe Kompetenz haben, vom Grundrecht auf Informationsfreiheit und von Zensur scheint er keinen blassen Schimmer zu haben.
1Offensichtlich von ihm völlig unbemerkt, haben sich Vertreter der Musik- und Filmindustrie schon positiv zu diesem Thema geäußert (Tauschbörsen u.s.w.). Dort wird man sich über diese unverhoffte Möglichkeit, seine Kunden besser “kontrollieren” zu können, freuen. Und bevor die Diskussion über die Auswirkungen dieser Zensurautomatik überhaupt richtig angefangen hat, hat sich der Düsseldorfer Regierungspräsident Büssow schon für die Aufnahme weiterer Internetseiten in die Sperrliste stark gemacht (ausländische Glückspielseiten). Wer die früheren Bemühungen (Jahr 2003) von Herrn Büssow noch in Erinnerung hat, weiß dass es damit für Herrn Büssow nicht getan ist, sondern es sich nur um einen ersten Testlauf für weitere Sperrungen handeln wird (z.B: rechtsextreme Seiten, u.s.w.). All das ist wohl an Herrn Professor Meinel unbemerkt vorbeigegangen. Natürlich wird das Thema Kindesmißbrauch ganz bewusst instrumentalisiert um eine Zensurautomatik für Internetseiten einzuführen. Und wer die Büchse der Pandora einmal aufgemacht hat, bekommt sie nicht mehr wieder zu. Aber der Professor sieht da keine Gefahren!