Werbung auf dem Auto ist nicht privat
Besitzen Freunde oder Familienangehörige ein Geschäft, ist man gern bereit, sein privates Auto als Werbefläche zu Verfügung zu stellen. Was wie eine kleine Gefälligkeit aussieht, kann aber rechtlich gesehen eine geschäftliche Fahrzeugnutzung sein. Und damit werden zusätzlich zu den privat bereits entrichteten GEZ-Gebühren für das Autoradio noch mal Rundfunkgebühren fällig. Dies musste vor kurzem ein Herr feststellen, der auf seiner Heckscheibe großflächig Werbung für den Laden seiner Ehefrau machte. Als der doppelte Gebührenbescheid von der GEZ kam, klagte er dagegen. Da die Richter die Fahrzeugnutzung durch die Werbung nicht mehr als privat ansahen, muss er doppelt bezahlen, da nur bei ausschließlich privat genutzten PKW das Autoradio als Zweitgerät gebührenbefreit ist. Daher sollte man prüfen, ob man seinen Wagen für Werbemaßnahmen zur Verfügung stellt, empfehlen ARAG Experten (VG Mainz, Az.: 4 K 461/08 MZ).





