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Verschrottungsprämie: Ab jetzt gibt es die Reservierungsbescheide

Juni 10, 2009 By: admin Category: Allgemein, Auto und Verkehr, Dresden und Umgebung, Gutscheine, Politik, Verbrauchertipps, Wirtschaft

Dresden - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt seit dem 8. Juni 2009 Reservierungsbescheide für die Umweltprämie.

Diese Reservierungsbescheide erfolgen auf Basis der vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 beschlossenen einmaligen Aufstockung der Fördermittel für die Umweltprämie von 1,5 auf 5 Mrd. Euro. Die Reservierungsbescheide stehen aber unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG). Das Gesetz wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten.


Die Reservierungsbescheide enthalten jetzt eine neunmonatige Reservierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit muss das Altauto verschrottet und das neue Fahrzeug zugelassen werden. Die Reservierung gilt längstens bis 30. Juni 2010.

Außerdem wird das BAFA ab sofort die übliche Praxis bei Jahreswagen-Käufen im Hinblick auf Fahrzeugaufbereitung und -wiederverkauf angemessen berücksichtigen. Zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller dürfen jetzt maximal 14 Monate liegen( vorher 12 Monate). Die Bundesregierung kommt damit dem vielfach geäußerten Wunsch nach mehr Planungssicherheit in Bezug auf die Förderung von Jahreswagen nach.

Die entsprechende Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenfahrzeugen (Umweltprämie/Verschrottungsprämie) wird Ende Juni im Bundesanzeiger publiziert und damit Rechtskräftig, nachdem das zugrunde liegende Gesetz in Kraft getreten ist. Diese Neufassung der Richtlinie wird dann alle oben erwähnten Änderungen berücksichtigen.

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