Kein Schadenersatz für Notunterbringung oder Ersatzflug
Am 30. Juli 2009 wurde in Palmanova (Mallorca) ein Anschlag auf ein Fahrzeug der Guardia Civil verübt, bei dem zwei Polizisten getötet wurden.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Urlauber keine Kosten für Notunterbrinung oder Ersatzflug geltend machen können, weil höhere Gealt vorliegt. Es gelten die allgemeinen Reiserücktrittsbedingungen. Generell ist Angst kein ausreichender Grund, um eine Reise kostenfrei zu stornieren. Das Auswärtige Amt rät An- und Abreisenden mit ihrem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten.
Im Zuge der Ermittlungen muss damit gerechnet werden, dass die Sicherheitsbehörden zusätzliche Kontrollen an Häfen und Flughäfen veranlassen. Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.





