Doch keine Nacktscanner auf deutschen Flughäfen
Dresden / Berlin - Der mögliche Einsatz von Körperscannern an deutschen Flughäfen ist im Bundestag so umstritten, das ein Einsatz in absehbarer Zeit nicht möglich ist.
Das wurde am Mittwochvormittag im Innenausschuss des Bundestages deutlich, in dem das Bundesinnenministerium mehrere Voraussetzungen für einen möglichen Einsatz der Geräte bekräftigte.
Dazu gehört, das diese gesundheitlich unbedenklich sein müssten, Menschenwürde und Grundrechte nicht verletzen dürfen und vor allem zu einem Erkenntnisgewinn führen müssen. Die Forschung an den Geräten ist aber noch lange nicht beendet.
Nach Einschätzung der CDU/CSU-Fraktion wäre ein solcher Scanner ”kein Allheilmittel“, könnte aber gegebenenfalls eine vernünftige Ergänzung anderer Sicherheitsmaßnahmen sein. Die Frage sei, ob damit ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn erzielt werden kann, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass ein entsprechendes Gerät auch qualifiziert bedient werden muss, wozu schließlich auch ein gewisses Einschätzungsvermögen gehört. Die SPD forderte außerdem von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU), in absehbarer Zeit einen Bericht über den Stand der Sicherheit an deutschen Flughäfen vorzulegen.
Die Fraktion Die Linke äußerte die Einschätzung, dass die Scanner relativ einfach auszutricksen sind. Schließlich könnten Stoffe auch innerhalb des Körpers transportiert werden. Es wurde nicht bekannt, ob das die LINKE auch schon getestet hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer ”Placebodebatte“ und nannte den Einsatz von Körperscannern ein ”relativ sinnloses Projekt“.





