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Archive for the ‘Politik’

Bildungsmonitor 2010: Sachsen hat das beste Bildungssystem

August 22, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Ausbildung und Beruf, Dresden und Umgebung, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft

Dresden - Sachsen hat das beste Bildungssystem - Ostdeutsche Länder beweisen das gute Bildung trotz knapper Kassen möglich ist


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Sachsen hat das leistungsfähigste Bildungssystem aller Bundesländer. Zu diesem Ergebnis kommt der Bildungsmonitor 2010, eine Vergleichsstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Der zum 7. Mal veröffentlichte Bildungsmonitor bewertet anhand von mehr als 100 Indikatoren, welchen Beitrag das Bildungssystem eines Bundeslandes zu mehr Wirtschaftswachstum leistet. Platz zwei belegt mit Thüringen ein weiteres ostdeutsches Land vor Baden-Württemberg und Bayern. Das Schlusslicht der Vergleichsstudie ist Berlin.

“Sachsen und Thüringen belegen die Spitzenplätze, weil sie viel in den so genannten MINT-Wissenschaften leisten, also in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Beide Länder haben die durch gesunkene Schülerzahlen frei gewordenen Mittel im Bildungssystem belassen, wodurch sie trotz knapper Kassen pro Kopf mehr Geld in Bildung investieren und die Betreuungsbedingungen verbessern konnten. Baden-Württemberg und Bayern schneiden so gut ab, weil sie Jugendlichen die besten Chancen für einen erfolgreichen Start in den Arbeitsmarkt bieten”, erklärt INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.

Die Studie bescheinigt allen Bundesländern bildungsökonomische Fortschritte. Sie weisen ausnahmslos bessere Bedingungen für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf als noch im Jahr zuvor. Diese Fortschritte sind aber in den meisten Ländern geringer als in den Vorjahren. Am deutlichsten seit dem ersten Bildungsmonitor im Jahr 2004 haben sich Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Bremen gesteigert. Diese Länder haben in den vergangenen Jahren die Schulqualität stark verbessert und das Ausmaß der Bildungsarmut besonders erfolgreich verringert.

Demografischer Wandel macht mehr Geld für Bildung trotz knapper Kassen möglich

Ein weiteres Ergebnis des Bildungsmonitors: Der demografische Wandel wird die Anstrengungen der Bundesländer nach besserer Bildung in Zukunft begünstigen. Sinkende Schülerzahlen werden in vielen Ländern dazu führen, dass trotz der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte die Bildungsausgaben pro Kopf im Jahr 2020 steigen können. Das ist nicht selbstverständlich, denn im Zuge der Sparmaßnahmen werden auch Investitionen in das Bildungssystem verstärkt auf den Prüfstand geraten.




“Voraussetzung ist, dass die durch sinkende Schülerzahlen frei werdenden Mittel dem Bildungssystem nicht entzogen, sondern vollständig in das Schulwesen reinvestiert werden. Hochgerechnet wird den Bundesländern im Jahr 2020 ein Umverteilungsvolumen von insgesamt rund 8,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, wenn die Bildungsausgaben für die allgemeinbildenden Schulen real auf dem Niveau des Jahres 2007 eingefroren werden. Dieses Umverteilungsvolumen kann insbesondere in Westdeutschland zu einer Erhöhung der finanziellen Pro-Kopf-Förderung um 19 bis 40 Prozent und für die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden”, erklärt Hans-Peter Klös, Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Der Bildungsmonitor zeigt, dass der Bildungssektor in den meisten Bundesländern gegenüber anderen Ausgabenbereichen an Bedeutung gewonnen hat. Die Bildungsausgaben je Schüler an den allgemeinbildenden Schulen haben sich zum Beispiel seit dem Jahr 2000 deutlich von 4.600 auf 5.400 Euro erhöht. Vorbildlich sind auch hier die ostdeutschen Bundesländer, die gleichzeitig die größten Bildungserfolge in den vergangenen Jahren erzielt haben. Die ostdeutschen Länder haben die Chance des demografischen Wandels genutzt: Sie haben das Umschichtungspotenzial in bessere Betreuungsbedingungen sowie in die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen investiert und damit ihre Reformen zur Steigerung der Schulqualität wirkungsvoll unterstützt.

Investitionen in bessere Bildung erhöhen das Wirtschaftswachstum

Die höhere Priorität für Bildung in den öffentlichen Haushalten beginnt sich volkswirtschaftlich auszuzahlen. So hat die seit dem Jahr 2000 gestiegene Hochschulabsolventenquote dazu geführt, dass es heute über 300.000 zusätzliche Akademiker in Deutschland gibt. Allein dieser Zuwachs bedeutet gemessen am Jahr 2008 eine zusätzliche Wertschöpfung von mehr als 4,8 Milliarden Euro für die deutsche Volkswirtschaft. Darüber hinaus hat sich seit der ersten PISA-Erhebung die Schulqualität in Deutschland deutlich erhöht. Die langfristige Wachstumsrate des Bruttoinlands-produkts (BIP) wird um fast 0,3 Prozentpunkte steigen, wenn diese Verbesserungen dauerhaft bestehen bleiben. So wird die deutsche Wirtschaft im Jahr 2020 zusätzlich um rund 11 Milliarden Euro, im Jahr 2030 um rund 43 Milliarden Euro und im Jahr 2050 um rund 179 Milliarden Euro wachsen.

Studie vergleicht 13 bildungspolitische Handlungsfelder

Der Bildungsmonitor des IW Köln wird seit dem Jahr 2004 jährlich veröffentlicht. Die Studie umfasst 111 Indikatoren, darunter die Priorität von Bildungsausgaben in den öffentlichen Haushalten, die Ganztagsinfrastruktur, Ergebnisse verschiedener Schulleistungstests, Schulabbrecherquoten, relative Bildungsabschlüsse von Ausländern, Studienberechtigtenquoten, Ingenieurabsolventen. Die Datengrundlage bezieht sich zumeist auf das Jahr 2008. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine aktuelleren statistischen Daten für Deutschland vor.


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Alle Ergebnisse des Bildungsmonitor 2010 im Internet:
www.insm-bildungsmonitor.de

Handel mit Robbenerzeugnissen jetzt EU-weit verboten

August 20, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Essen und Trinken, Haustiere, Politik, Umwelt, Wirtschaft

Dresden - Ab 20. August 2010 gilt EU-weit ein Handelsverbot für Robbenerzeugnisse.


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Von Robben werden vielfältige Erzeugnisse gewonnen. Unter anderem werden Felle, Fleisch, Öl oder Zähne zu Produkten wie Bekleidung oder Schmuck aber auch zu Lebensmitteln verarbeitet. Für den Verbraucher ist dabei oft nicht zu erkennen, dass es sich um Robbenerzeugnisse handelt.

Pünktlich zum europaweiten Handelsverbot für Produkte aus Robben sind auch die nationalen Durchführungsbestimmungen mit dem so genannten Tiererzeugnisse-Handels- Verbotsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten für den Vollzug sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der unmittelbar geltenden EU-Verordnung.

Außerdem hat die Europäische Kommission eine Verordnung mit Durchführungsvorschriften erlassen. Damit sind die Voraussetzungen für den Vollzug des Handelsverbots geschaffen.

Ausnahmen von dem generellen Verbot gelten nur für Erzeugnisse aus der traditionellen Robbenjagd von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften sowie für Erzeugnisse von Robben, die aus Nebenprodukten einer Jagd stammen, die zum alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen betrieben wird und die ohne Gewinnerzielungsabsicht in Verkehr gebracht werden.

Deutschland - Trend: Mehrheit der Bürger will nicht für Pakistan spenden

August 20, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Ausland, Fernsehen, Gesellschaft, Politik

Dresden - 58% der Deutschen haben nicht vor, für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan Geld zu spenden.

12% der Bürger spendeten bereits, 24% wollen noch helfen. Dies ergab der neuste Deutschland-Trend im ARD-Morgenmagazin. Im Vergleich: Nach dem Tsunami 2005 hatten zu einem ähnlichen Zeitpunkt 62% der Deutschen Geld gespendet. 22% hatten noch vor zu helfen und 14% konnten oder wollten nicht spenden.


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Fehlende Spendenbereitschaft: Bürger haben kein Geld und Bedenken, ob das Geld an der richtigen Stelle ankommt. Weiter fragte Infratest die Bürger, die einer Spende ablehnend gegenüber standen, nach ihren Gründen. 40% haben kein Geld, 29% glauben, dass das Geld nicht an der richtigen Stelle ankommt. 8% spenden grundsätzlich nicht, 7% ist Pakistan politisch nicht nah genug, 5% ist Pakistan kulturell nicht nah genug. 5% der Befragten spenden anderweitig, 3% sind die Probleme in Deutschland wichtiger. 2% denken, dass die Politik für die Hilfe zuständig ist und 2% haben kein Vertrauen in den pakistanischen Staat.

Sonntagsfrage: Weiterhin keine Mehrheit für Schwarz-Gelb, Rot-Grün bleibt stabil vorne Auf die Frage, wem die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme geben würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, antworteten 31% der Befragten, sie würden die CDU/CSU wählen. 31% würden sich für die SPD entscheiden, 16% für die Grünen, 10% für die Linke, 7% für die sonstigen Parteien und 5% für die FDP. Im Vergleich zum Deutschland-Trend vom 5. August hat es kaum Veränderungen im Wählerverhalten gegeben. Die Grünen haben einen Prozentpunkt verloren, die sonstigen Parteien einen Punkt gewonnen.

Der Deutschland-Trend ist eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins. Befragt wurden am 17. und 18. August 1000 Bundesbürger. Die Fehlertoleranz liegt bei 1,4 (bei einem Anteilswert von 5%) bis 3,1 (bei einem Anteilswert von 50%) Prozentpunkten.

Berliner Rechtsanwälte wollen gegen Google Street View klagen

August 14, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Computer, Gesellschaft, Internet, Politik, Wirtschaft

Dresden - Nach Meinung der Rechtsanwälte Dr. Staubach Berlin greift Google Street View unverhältnismäßig in die “persönliche Privatsphäre” der Bürger ein. Das Ziel der Anwaltskanzlei ist offenbar eine Massenklage gegen Google einreichen zu können.


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Auf den ersten Blick klingt das ganze auch ziemlich absurd. Denn nach Auffassung der Rechtsanwälte ist das Fotografieren von Straßen und Plätzen offenbar ein “Versuch, das in Art. 1 Abs.1 in Verbindung mit Art 2 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung stückweise auszuhebeln”.

In der verbreiteten Presseerklärung heißt es dann:

“Google Street View verstößt gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung”, so der Rechtsanwalt Dr. Florian Landrebe, der möglichst viele Gleichgesinnte gegen das Vorhaben zu versammeln sucht.

“Wir halten das Vorgehen von Google für nicht rechtmäßig und die jetzt angekündigten Kamerafahrten für einen Versuch, das in Art. 1 Abs.1 in Verbindung mit Art 2 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung stückweise auszuhebeln”, so Landrebe weiter. Es fehle überdies “an einer gesetzlichen Grundlage und einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion über die geplante Form der Datenerhebung. Google will auf Kosten der betroffenen Bürger Fakten schaffen”.

“Google Street View greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre der Bürger ein. Es ist keinesfalls ausreichend, Einzelnen das Recht einzuräumen Bauwerke durch Pixelung unkenntlich zu machen.

Bereits in der Erstellung des Fotomaterials liegt eine Grundrechtsverletzung, da nicht sichergestellt werden kann, wem und zu welchem Zweck dieses Fotomaterial von Google Inc. überlassen wird. Auch eine vierwöchige “Widerspruchsfrist” ist kein hinreichender Schutz vor einer derart gravierenden Rechtsverletzung. Es ist wenig hilfreich sich lediglich auf die Politik zu verlassen. Vielmehr ist bürgerliches Engagement gefordert.”

Sinn und Zweck dieser Klage dürften wohl eher monetäre Gründe sein. Denn zum einen macht man auf sich aufmerksam. Und außerdem sind die Honorare bei derartigen Prozessen auch nicht von schlechten Eltern. Man muss nur genug Mandanten bekommen, damit sich die Sache lohnt.

Der neue Personalausweis wird teuer - er kostet 3,6 mal so viel wie jetzt

August 12, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Gesellschaft, Politik, Verbrauchertipps

Wer in diesem oder im nächsten Jahr einen neuen Personalausweis braucht sollte sich beeilen. Denn ab dem 1.November kostet der statt der jetzt 8 Euro 28,80 Euro für Erwachsene und für Jugendliche (bis 24 Jahre) 22,80 Euro.

Dieser Personalausweis kostete noch 8 Euro. Ab 1.November kostet der gleiche Ausweis 28,80 Euro

Dieser Personalausweis kostete noch 8 Euro. Ab 1.November kostet der gleiche Ausweis 28,80 Euro


Das heißt, das der neue Personalausweis 3,8 mal teurer wird als bisher. Aber eine noch größere Sauerei ist, das der Ausweis für Jugendliche eigentlich teurer ist, weil der nur sechs Jahre gültig ist. Der Ausweis für Erwachsene gilt immerhin 10 Jahre.

Jugendliche kostet der Ausweis somit in jedem Jahr 3,80 Euro, Erwachsene zahlen 2,88 Euro.

Bundesregierung: Begleitetes Fahren mit 17 wird Dauerrecht

August 04, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Auto und Verkehr, Gesellschaft, Politik

Dresden - Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz dahingehend zu ändern, dass das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar 2011 bundesweit Dauerrecht werden kann. Seit 2004 wurde das Modell erfolgreich in den Bundesländern getestet, wie auch der ADAC bestätigt.


ADAC-Mitgliedschaft und Leistungen

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: “Wir haben das Begleitete Fahren genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: das Begleitete Fahren hat eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Deshalb machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben ein Dauerrecht. Ab 1. Januar 2011 können junge Leute schon ab 17 einen Führerschein für Autos erwerben und dann ein Jahr in Begleitung einer zuverlässigen und erfahrenen Person fahren. Das Modellvorhaben hat gezeigt: das Begleitete Fahren verbessert die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das kann ich übrigens auch aus eigenem Erleben unterstreichen. Bei den beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach selbst auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv.”

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22 Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.


Navigon


Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das parlamentarische Verfahren - Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Die 17jährigen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren. Dieser Begleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er muss mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Neu eingerichtete Gastprofessur für Ex-Bischöfin Käßmann

August 04, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Gesellschaft, Politik, Polizeibericht, Stars und Sternchen

Dresden: Die zurückgetretene EKD-Ratsvorsitzende und Hannoveraner Ex-Bischöfin Margot Käßmann wechselt zum 1. Januar 2011 als Professorin an die Ruhr-Universität nach Bochum.


Süddeutsche Zeitung Probeabo


Käßmann soll dort für ein Jahr auf dem Gebiet der Ökumene und Sozialethik forschen und lehren, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) der ZEIT bestätigte.

Für die Theologin wird als erste Wissenschaftlerin eine neu eingerichtete Gastprofessur geschaffen, die nach dem verstorbenen Bochumer Kunstgeschichtler Max Imdahl benannt wird.

Käßmann hatte 1989 an der Ruhr-Universität ihren Doktortitel erworben. Vor ihrem Antritt als Gastprofessorin in Bochum unterrichtet Käßmann vier Monate an der Emory University in Atlanta in den USA.

Käßmann war im Februar als EKD-Ratsvorsitzende und Bischöfin von Hannover zurückgetreten, nachdem die Polizei sie betrunken am Steuer ihres Dienstwagens erwischt hatte. Ihr Beifahrer soll Gerhard Schröder gewesen sein, der dies aber bestreitet.

Bundesverfassungsgericht gibt ledigen Vätern mehr Rechte

August 03, 2010 By: Knut Richter Category: Allgemein, Gesellschaft, Kinder, Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem heute veröffentlichten Urteil das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt (Az.: 1 BvR 420/09). Mütter können ab sofort ihr alleiniges Sorgerecht nicht mehr durchsetzen, wenn ein Familiengericht feststellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. ARAG Experten erläutern hier die Sachlage.


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Dieses Urteil kommt nicht überraschend. Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits seit längerer Zeit an einer Reform, um die Rechte unverheirateter Väter zu stärken.

Nach der derzeitigen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat die Mutter bei unverheirateten Paaren das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht kann gegenüber dem Jugendamt formlos erklärt werden, wozu aber die Zustimmung der Mutter notwendig ist. Dadurch kann die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht verhindern, auch wenn es eigentlich dem Wohle des Kindes dienen würde. Diese gesetzliche Regelung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits im Jahre 2009 gerügt und als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet.


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Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Es bleibt aber dabei, dass das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind nach der Geburt zunächst allein bei der Mutter liegt.

Zum Sorgerecht gehören z.B. die Entscheidung über die Schullaufbahn des Kindes, die Art und Weise der medizinischen Behandlung im Krankheitsfall und Recht zu bestimmen, wo das Kind lebt (Aufenthaltbestimmungsrecht).