Finanzämter prüfen derzeit ob Rentner Steuererklärungen abzugeben haben
Dresden - Experten schätzen, dass 2 Millionen Rentner & Pensionäre zusätzlich Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärungen erhalten werden.
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Rentenbesteuerung: alle Einnahmen werden berücksichtigt
Am 06.05.2010 hat der Bundesfinanzhof nochmals bestätigt: Die seit 2005 geltende höhere Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten ist verfassungskonform. Hierdurch geraten Rentner zunehmend in die Steuerpflicht, weil der Besteuerungsanteil der
Renten nach der Neuregelung höher ist als in der Vergangenheit.
Ziel des Alterseinkünftegesetz
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten am 06.03.2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als nicht verfassungskonform eingestuft. Diese entspräche nicht dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber hat daraufhin mit dem Alterseinkünftegesetz reagiert, das zum
01.01.2005 in Kraft trat. Dieses regelt den Übergang zur „nachgelagerten Besteuerung“ von Altersbezügen.
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Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung stellt die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung (z.B. Rürup-Rente) von der Einkommensteuer frei, die darauf beruhenden Alterseinkünfte müssen dann im Gegenzug versteuert werden. Um die Belastung der Generationen moderat zu gestalten erfolgt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung sukzessive:
ab 2005 sind 60% der Altersvorsorgeaufwendungen (bis max. 12.000 €) steuerfrei.
Dieser Anteil erhöht sich jährlich bis 2024 auf 100% (bis max. 20.000 €).
Unter Berücksichtigung von Grundfreibeträgen werden Renten nun aber zunehmend steuerpflichtig:
Ab 1.1.2005 unterliegen sowohl zugehende als bereits bewilligte Renten zu 50% der Besteuerung. Dieser Anteil steigt bis 2020 je um 2%, ab 2021 dann um 1%, sodass ab 2040 die Leistungen vollständig steuerpflichtig sind. Der Steueranteil eines Rentnerjahrgangs (= Jahr des Renteneintritts) bleibt immer konstant.
Ein Beispiel:
Bei einem alleinstehenden Rentner ohne weitere Einkünfte fällt bis zu einer gesetzlichen Rente von rund 1.560 Euro monatlich keine Steuer an, sofern er vor 2006 in den Ruhestand getreten ist. Dann ist nur die Hälfte der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.
Wer steuerpflichtig ist, muss eine Steuererklärung abgeben
Seit Anfang des Jahres 2010 melden die Versicherungsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) die Höhe der Renten rückwirkend bis zum Jahr 2005 an die Finanzämter. Diese prüfen dann, ob der Rentner eine Steuererklärung einreichen
muss. Bei dieser Prüfung werden jedoch nicht nur die gesetzlichen Renten, sondern alle Einkünfte der Rentner berücksichtigt, also z.B. auch Vermietungseinkünfte.
Die Folge könnten Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für mehrere Jahre sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft sein.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Finanzämter rückwirkend eingereichte Steuererklärungen aus den Jahren 2005 bis 2009 jetzt meist noch kommentarlos abhaken.
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