Bundesweites Zentralregister für Kfz-Steuer-Schuldner kommt
Dresden - Wer sein Kraftfahrzeug zulassen will, soll nach Informationen des ARCD in Zukunft bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dazu werden die bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer in eine zentralen Datenbank zusammengeführt.
Die Kraftfahrzeugsteuerbehörde darf dan künftig bundesweit den Zulassungsbehörden Auskünfte über KfZ - Steuer - Schuldner erteilen. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hervor.
Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer, die seit 1. Juli 2009 gilt. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zwar noch zustimmen. Dieses gilt aber eher als Formsache.
Die Landesfinanzbehörden verwalten wegen der organisatorischen Übergangsschwierigkeiten die Kraftfahrzeugsteuer noch bis Mitte 2014.





