Beratungsprotokolle der Banken - Verbraucherzentrale NRW noch unzufrieden
Dresden - Seit dem 1. Januar 2010 müssen Beratungsgespräche über Wertpapiere protokolliert werden. Die Verbraucherzentrale NRW ist mit den Beratungsprotokollen der Banken nicht zufrieden, weil diese Protokolle durch allgemeine Textbausteine abgedeckt werden.
Wenn jemand ein Haar in der Suppe sucht, findet er das auch. Und weil Verbraucherzentralen beim suchen besonders gründlich sind, wurden sie auch fündig. Und weil Banker von Haus aus böse sind, haut unsere Verbraucherministerin Ilse Aigner gleich mit dem Holzhammer drauf. Dabei war es Ihr Ministerium, welches die Gesetze zu den Beratungsprotokollen mit ausgearbeitet hat.
“Die Kunden haben individuelle Wünsche und Bedürfnisse. Ob dies im Protokoll durch allgemeine Textbausteine abgedeckt werden kann, ist fraglich”, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner heute in Berlin. “Beratungsprotokolle müssen verbraucherfreundlicher formuliert sein.”
Zu blöd das es eine solche Formulierung im Gesetz nicht gibt. Aber das ist nur die eine Seite der Medallie.
Denn durch diese Beratungsprotokolle löst man natürlich kein einziges Problem in der Anlageberatung. In der Vergangenheit waren Schadensersatzansprüche von Anlegern häufig an Beweisproblemen über solche Fragen gescheitert. Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu 10 Jahre lang gehaftet wird.
Natürlich versuchen die Banken nun aus dieser Haftungsfalle herauszukommen. Schließlich berät man ja nicht, wie die meisten immer noch denken, sondern man verkauft eine Ware bzw. Dienstleistung.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nun in einer ersten Stichprobe die Beratungsprotokolle von 14 Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen untersucht. Was die formalen Anforderungen angeht, entsprachen die in der Stichprobe untersuchten Protokolle bis auf drei Ausnahmen den Vorgaben. Das Anliegen der Kunden wurde nach Ansicht der Verbraucherzentrale in den Protokollen trotzdem nicht ausreichend dokumentiert.
“Das ist enttäuschend. Wir haben erwartet, dass die Banken die gesetzlichen Vorgaben besser erfüllen”, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. “Die betroffenen Banken müssen hier nachbessern”, erklärte Bundesministerin Aigner. “Grundsätzlich gilt: Verbraucher sollten sich das Beratungsprotokoll genau anschauen und keine Kauforder unterschreiben, wenn nicht alles geprüft und verstanden wurde. Bei Entscheidungen über Geldanlagen muss immer Zeit genug sein, im Zweifel nochmals eine Nacht darüber zu schlafen oder einen Dritten zu fragen.”
Ein weiterer Kritikpunkt war, das Kunden auch die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls mit ihrer Unterschrift bestätigen sollten. Obwohl eine Unterschrift des Kunden unter das Beratungsprotokoll gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wurde dies von einigen Banken verlangt. Aus meiner Sicht ein durchaus vernünftiges Vorgehen. Denn wenn ich gegenüber dem Bankberater keine richtigen und vollständigen Angaben mache, kann er mir auch kein zu mir passendes Produkt verkaufen.
Aber das sieht die Verbraucherzentrale ganz anders.
“Diese Praxis geht zu Lasten der Anleger. Die Kunden sind nicht verpflichtet, dass Beratungsprotokoll zu unterschreiben”, sagte Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW.
Ich würde einem Kunden der sich so aus der Verantwortung stiehlt auch nichts verkaufen. Denn zur Augenhöhe gehört auch, das alle Seiten ehrlich miteinander umgehen. Das setzt dann voraus, das ich zu den Angaben die ich mache auch stehe, und ich diese mit meiner Unterschrift bestätigen kann. Nur wer sich einen Vorteil verschaffen will verhält sich anders.
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