Auskünfte zur Rentenbesteuerung
Dresden -Alle Finanzämter erteilen Auskünfte zur Rentenbesteuerung

Die Finanzämter des Freistaates Sachsen haben für alle Bürger, die Fragen zur Rentenbesteuerung haben, separate Rufnummern eingerichtet. Sachsenz Finanzminister Unland ist zwar der Meinung das der weitaus größte Teil der Rentnerinnen und Rentner in Sachsen seine Alterseinkünfte nicht versteuern müsse, aber eine Gesunde Portion Misstrauen ist hier mit Sicherheit angebracht. Denn noch vor einem halben Jahr hieß es, das es eine Überprüfung aller Rentner gar nicht geben soll. Doch auch den Minister stört das Geschwätz von gestern nicht, und so sollte sich jeder über die aktuelle Situation Informieren.
Um jeden Interessierten unkompliziert und schnell über seine steuerlichen Rechte und Pflichten im Einzelfall informieren zu können, haben die sächsischen Finanzämter für Auskünfte zum Thema „Rentenbesteuerung“ separate Telefonnummern eingerichtet.
Für persönliche Auskünfte stehen in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Beide Auskunftsangebote stehen während der gesamten Sprechzeiten der Finanzämter zur Verfügung.
Darüber hinaus können sich interessierte Steuerpflichtige in der Broschüre „Steuertipps für Senioren“ informieren. Diese ist über den Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung per Telefon (0351-210-3671/72), per Telefax (0351-210-3681) bzw. per E-Mail (Publikationen@sachsen.de) zu bestellen oder direkt auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamtes abrufbar.
Eine Liste mit allen Sächsischen Finanzämtern können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/35811





