Handy-Notruf ab 1. Juli nur mit aktivierter SIM - Karte
Ab dem 1. Juli tritt die neue Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Notrufe per Handy sind dann nur noch mit einer freigeschaltete SIM-Karte im Gerät möglich.

Bisher konnte im Notfall mit einem Handy ohne SIM-Karte der Rettungsdienste und die Polizei erreicht werden. Insbesondere Prepaid-Kunden, die ihr Handy meistens selten verwenden, sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob ihre SIM-Karte noch betriebsbereit ist. Eine solche Prüfung sollte unabhängig vom Guthaben gemacht werden. Prepaid-Kunden sollten weiterhin ihre Karte regelmäßig aufladen (alle 6 bis 12 Monate), um so einer eventuellen Abschaltung vorzubeugen. Wenn das eigene Mobilfunknetz nicht verfügbar ist, muss man sich auch in Zukunft keine Sorgen machen. Ein Notruf kann auch nach der Neuerung über ein Fremdnetz erfolgen.
Die Inhaber von Handyverträgen haben während der Vertragslaufzeit dagegen nichts zu befürchten. Denn auch bei der Nicht-Verwendung des Handys bleibt ihre SIM-Karte aktiv.
Der Hauptgrund für diese neue Reglung in der Notrufverordnung ist der Missbrauch der Rufnummer 112. Nach Angaben der Notruf-Abfragestellen lag die Zahl der “Spaß - Anrufe” unter allen eingehenden Anrufen teilweise über 80 %. Und weil nicht über eine SIM-Karte telefoniert wurde, konnten die Anrufe nicht zurückverfolgt werden.







