„Flatrate-Trinken“ soll in Sachsen verboten werden
Dresden - „Flatrate-Trinken“ soll in Sachsen verboten werden. Im Entwurf des Sächsischen Gaststättengesetzes hat das Kabinett außerdem die Beibehaltung der Erlaubnispflicht für den Ausschank von Alkohol, die Entkoppelung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis von baurechtlichen Anforderungen oder Lärmschutz sowie die Übertragung des Vollzugs vollständig an die Gemeinden festgelegt.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) sagte: „Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf der einen Seite den Gastwirten mehr Raum gibt, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Auf der anderen Seite galt es vor allem junge Gäste vor gesundheitlichen Schäden zu schützen“.
Nach einer nochmaligen Vorlage im Kabinett soll der Gesetzentwurf voraussichtlich Ende März in den Landtag für das weiter Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.






